Seit 21. März 2020 gelten Ausgangsbeschränkungen für Bürger. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Erste Tendenzen aus der Sicht der Polizei.
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Seit 21. März 2020 gelten Ausgangsbeschränkungen für Bürger. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Erste Tendenzen aus der Sicht der Polizei.
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