Seit 21. März 2020 gelten Ausgangsbeschränkungen für Bürger. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden. Erste Tendenzen aus der Sicht der Polizei.
Hans-Peter Kammerer, der Leiter der Pressestelle des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord, berichtet im Telefoninterview über die ersten Erfahrungen der Polizei mit den Ausgangsbeschränkungen: