Fakten und Gerüchte: Mangelhafte Überwachung der Sicherheitsdienste?

In Ingolstadt soll die öffentliche Sicherheit auch durch private Sicherheitsdienste garantiert werden. Werden die hinreichend geprüft und überwacht?

Ein Mitarbeiter eines Ingolstädter Sicherheitsdienstes, dessen Namen und Daten uns bekannt sind,  beklagt sich darüber, dass die Stadt Ingolstadt diese Dienste nicht hinreichend unter die Lupe nehme. Er habe dies schon bei der zuständigen Stelle reklamiert und als Antwort erhalten, dass das Amt überlastet sei.

Zum besseren Verständnis: Es darf sich nicht jeder zum privaten Sicherheitsdienst erklären und seine Dienstleistung, z. B. Überwachung des Publikums bei Großveranstaltungen anbieten. Wer eine derartige Firma betreiben will, der muss nicht nur ein Gewerbe anmelden, sondern auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen sind in § 34a GewO und der Bewachungsverordnung geregelt. Danach ist das Bewachungsgewerbe erlaubnispflichtig.

Auch der vom Sicherheitsdienst eingesetzte Mitarbeiter muss vor Beschäftigungsbeginn von der Behörde überprüft werden. Das Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung sollte sich ein Auftraggeber auf jeden Fall vorlegen lassen.

Das an uns herangetragene Problem: Die Stadt Ingolstadt überprüfe bei Veranstaltungen die dort eingesetzten Leute nicht hinreichend. Es kämen folglich Mitarbeiter zum Einsatz, die die Zuverlässigkeits- und Sachkundevoraussetzungen nicht erfüllten. Dazu gehören auch ausreichende Sprachkenntnisse. Angeblich hat sich hier insbesondere bei eingesetzten Subunternehmern eine nicht kontrollierte Grauzone gebildet. Es wären zum Teil nicht vertrauenswürdige Gestalten im Einsatz.

Eine Stellungnahme der Stadt Ingolstadt hierzu wird erholt.