Fakten und Gerüchte: update! Albert Wittmann und persönliche Erklärung zu Grundstücksgeschäften

Wer Wittmann will, muss CSU oder AfD wählen! UND: Stadt und Makler – persönliche Erklärung

(hk) Der Oberbürgermeister der Stadt Ingolstadt wird von der Bevölkerung direkt gewählt. Anders ist es mit dem zweiten und dritten Bürgermeister. Die werden von den Stadträten bestimmt. Dabei deutet sich bereits jetzt (nach den Vorgängen in Erfurt) in Ingolstadt an, welche Rolle die AfD dabei spielen wird. Die Partei hat nicht einmal einen eigenen OB-Kandidaten aufgestellt. Wem nützt das? Natürlich im Zweifel der CSU. Keiner anderen Partei steht die AfD näher. Dies ist übrigens auch die Sichtweise maßgeblicher Politiker in der CSU, die meinen das eine oder andere AfD-Mitglied sei „eigentlich einer von uns“.
Geht es also im Mai in der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats um die Wahl des zweiten und dritten Bürgermeisters, so kann sich Albert Wittmann gute Chancen ausrechnen, wieder (zweiter) Bürgermeister zu werden.

Das geht doch gar nicht, wird der eine oder andere sagen. Wittmann hat ja die dafür vorhandene Altersgrenze bereits überschritten. Richtig: Allerdings kann der Stadtrat die entsprechende städtische Satzung ändern und vorsehen, dass der zweite Bürgermeister ehrenamtlich und der dritte Bürgermeister hauptamtlich bestallt werden. Für ehrenamtliche Bürgermeister (siehe Sepp Mißlbeck) gelten die Altersbeschränkungen nicht. Also denken einige in der CSU durchaus darüber nach, das Amt des zweiten Bürgermeisters als Ehrenamt (natürlich mit Aufwandsentschädigung) auszugestalten. Selbst wenn sich diese Pläne mehrheitlich nicht realisieren lassen würden, könnte Albert Wittmann immerhin noch dritter Bürgermeister werden; der ist ja bereits jetzt ehrenamtlich tätig und somit gibt es keine Altersbeschränkung.

Wer also ein Freund des forschen und manchmal auch etwas schroffen Stils der Amtsführung ist, der kann mit seiner Stimme für die CSU oder (als vermeintlicher “Protestwähler”) für die AfD Albert Wittmann (CSU) wieder zum Bürgermeisteramt verhelfen.

Wir den bisherigen zweiten Bürgermeister, also Albert Wittmann, der für manche durchaus eine Reizfigur ist, nicht mehr möchte, muss sich überlegen, ob er CSU oder AfD wählen sollte. Wer gegen die derzeitige Politik im Rathaus protestieren will und dann AfD wählt, dem ist wirklich nicht zu helfen. Mit seiner Stimme für die AfD stärkt er mittelbar die CSU – siehe Erfurt. Dort hat die AfD nicht mal den eigenen, selbst aufgestellten Kandidaten gewählt, sondern einen mehrheitsfähigen Bewerber einer anderen bürgerlichen Partei. In Ingolstadt wäre das beim Amt des zweiten Bürgermeisters aller Vorausicht nach Albert Wittmann.

Persönliche Erklärung und Kommentar (Hermann Käbisch)

Persönliche Erklärung
Ich habe im Jahre 2015 Herrn Dr. Treffer (damals Pressesprecher) darauf angesprochen, wie es sein könne, dass meine Frau als Eigentümerin eines (von der Fläche her unbedeutenden) Grundstücks wegen einer Grundabtretung sowohl vom Klinikum (Erweiterung) als auch von einem Makler wegen einer Abtretung an die Stadt für Bauland angegangen wurde. Der Makler kam von sich aus auf meine Frau zu und erklärte, seine Courtage würde die Stadt zahlen. Ich war der Meinung, das sei doch eigenartig, da das Klinikum doch auch zur Stadt gehöre. Diese Nachfrage bei Dr. Treffer geschah weder schriftlich noch im Rahmen einer Pressekonferenz oder sonst in den Räumen der Stadt. Erinnerlich war es bei einem Cappuccino oder Glas Rotwein in einem Café oder zu Hause. Dr. Treffer wohnt in meiner Nachbarschaft und wir trafen uns ein oder zweimal im Jahr privat. Als Bekannter und Mitarbeiter der Stadt wollte er das klären und mir mitteilen, mit wem meine Frau weiter Gespräche führen solle. Ich erhielt dann einen Anruf von Alfred Lehmann (damals nur noch einfacher Stadtrat), der empfahl, nur wegen einer Abtretung an die Stadt (Baulandausweisung) weiter zu verhandeln. Es wurden daher nur die Gespräche mit dem Makler fortgesetzt, der laut Aussage einer Kriminalbeamtin im Prozess gegen Alfred Lehmann (ich war da anwesend) an Alfred Lehmann einen Betrag in der Größenordnung von 35.000 Euro zahlte. Meine Frau ist noch immer Eigentümerin des landwirtschaftlichen Grundstücks und hat bis heute keinen Abtretungsvertrag unterzeichnet.

Kommentar
Mit Verwunderung lese ich, dass die Ingolstädter SPD und deren OB-Kandidat, dem längst pensionierten Pressesprecher pflichtwidriges Verhalten unterstellen. Das ist in zweierlei Hinsicht abwegig: Zum einen steht doch gar nicht fest, an wen Dr. Treffer meine Information weitergegeben hat. Richtig wäre es, den politisch Verantwortlichen, also das Stadtoberhaupt, zu fragen, ob ihm das unterbreitet wurde. Hier von einem “Anschlag auf den Rechtsstaat” zu sprechen, wie es die SPD in einer Presseerklärung macht, ist – mit Verlaub – Blödsinn. Zum anderen interessiert den Wähler nicht, welchen Gang diese Informationen durch die Verwaltung genommen hat. Mich entsetzen vielmehr folgende Vorgänge:

1. Allein die Beobachtung des Prozesses gegen Alfred Lehmann (nur die und nicht die Geltendmachung von Ansprüchen, um die es gehen sollte) haben sich Stadt und Klinikum (Aufsichtsratsvorsitzender Christian Lösel) weit mehr als 100.000 Euro kosten lassen. Drei Prozessbeobachter (davon zwei Anwälte) haben ständig das Prozessgeschehen verfolgt, mitgeschrieben und an den OB berichtet. Am 12. Verhandlungstag im April 2019 (!) kam zur Sprache, dass Alfred Lehmann von mehrerern Firmen und Institutionen Geld bekam. Es waren jeweils fünfstellige Beträge, in der Summe deutlich mehr als 100.000 Euro. Wenn in einem Korruptionsprozess solche Zahlungen von einer Kriminalbeamtin vorgetragen und Namen von Firmen genannt werden, mit denen die Stadt zu tun hatte, dann wurde das mit Sicherheit von den Beobachtern umgehend dem Oberbürgermeister mitgeteilt. Wenn nicht, sollte die Stadt das Honorar der Prozessbeobachter zurückfordern. Und was hat der Oberbürgermeister gemacht? Nichts! Erst als er (auch von mir) öffentlich aufgefordert wurde, sich zu Lehmanns Verhalten zu erklären, ging er im Januar 2020 auf Distanz. Hat er die Überprüfung der Geschäftsbeziehungen der Stadt mit den Firmen angeordnet, die an Lehmann gezahlt haben? Offenbar nicht. Am Rande: Die Zahlungen an Lehmann waren in den Akten dokumentiert. Die Anwälte des Klinikums/Zweckverbandes hatten regelmäßig Akteneinsicht. Sie müssen daher schon lange vor der Aussage der Kriminalbeamtin im Prozess Kenntnis von den Zahlungen gehabt haben. Und damit auch die politische Führung.

2. Am 27. Dezember 2017 nahm sich der frühere Geschäftsführer des Klinikums, Heribert Fastenmeier, das Leben. Er saß zu diesem Zeitpunkt mehr als acht Monate in Untersuchungshaft. Unmittelbar vor seinem Freitod schrieb er an nahe Angehörige und Freunde. Den (mir vorliegenden) Briefen ist zu entnehmen, dass ihm unter anderem das gerichtliche Vorgehen gegen ihn sehr getroffen hatte. Seitens des Klinikums/Zweckverbandes wurde gegen ihn wenige Tage vor seinem Tod ein sogenannter zivilrechtlicher Arrest erwirkt. Damit verlor Fastenmeier die Möglichkeit, über sein Vermögen zu verfügen. Alle Konten waren damit blockiert. Er war wirtschaftlich bewegungsunfähig. Begründet wurde dies damit, dass er versuchen könnte, die Zahlungen, die ihn aufgrund seiner Altersversorgung zustanden und in Kürze erfolgen sollten, zu „verräumen”. Auf diesen mittleren sechsstelligen Betrag wollten die Antragsteller, falls Fastenmeier zu Schadenersatz verurteilt werden würde, zugreifen. Die politisch Verantwortlichen müssen sich die Frage gefallen lassen, warum eine derartige Beschlagnahme des Vermögens nur bei Heribert Fastenmeier erfolgte, nicht aber bei Alfred Lehmann. Ein Teil der Anklagepunkte, die Fastenmeier betrafen, fanden sich auch in der Anklageschrift gegen Alfred Lehmann wieder. Außerdem gab es andere Umstände, mit denen Fastenmeier nichts zu tun hatte, die einen städtischen Anspruch gegen Lehmann begründen könnten. Warum wurden hier keine vergleichbaren Sicherungsmaßnahmen eingeleitet? Alfred Lehmann konnte unbehelligt mit seiner Ehefrau einen Ehevertrag schließen (was er sogar mittels einer Anzeige im DONAUKURIER publizierte). Es ist nicht davon auszugehen, dass er damit sein Vermögen vergrößern wollte, um gegebenenfalls mehr an die Stadt oder das Klinikums zahlen zu können. Es entsteht der Verdacht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wurden. Haben die Verantwortlichen wirklich gemeint, ein Heribert Fastenmeier, der sich in Untersuchungshaft befand (Überwachung des Korrespondenz durch die Justiz!), hätte die Möglichkeit gehabt, sein Vermögen zu verschieben und ein Alfred Lehmann, der in Freiheit lebte, wäre dazu nicht in der Lage gewesen?

Dies sind Fragen, die Opposition stellen sollte, anstatt sich damit zu befassen, an wen denn nun der pensionierte Pressesprecher eine Information weitergegeben hat.