Bayerisches Reinheitsgebot und Biergeschmack

Engt das bayerische Reinheitsgebot von 1516 die geschmackliche Vielfalt des Bieres ein? “Nein“, sagt Braumeister Franz Rottenkolber.

Nach dem bayerischen Reinheitsgebot aus dem Jahre 1516 dürfen bei der Herstellung von Bier nur folgende Zutaten verwendet werden: Wasser, Hopfen und Gerste. Da liegt die Vermutung nahe, dass die so gebrauten Biere alle irgendwie gleich schmecken müssten.

Im Interview erläutert Braumeister Franz Rottenkolber (Inhaber von Griesmüllers Altstadtbrauerei) warum diese Annahme völlig falsch ist und warum die Hefe im Reinheitsgebot nicht genannt wird. Zum Fest des Reinen Bieres in Ingolstadt (21. bis 23. April) braut er übrigens ein traditionelles Bier nach historischem Rezept: Das Alt Schanzer Braunbier.