Thema der Woche: Und plötzlich fehlt jemand

Aus gegebenem Anlass möchten wir über Vermisstenmeldungen informieren.

Was ist zu tun, wenn ein Mensch vermisst wird? Mehr als 10.000 Vermisstenmeldungen gehen jährlich bei der bayerischen Polizei ein.

Ein 10-jähriges Kind ist in der Nachbarschaft bei einem Freund zum Spielen. Es kommt zum vereinbarten Zeitpunkt nicht zu Hause an. Vermisstenmeldung erstatten?

Auf jeden Fall, meint Ludwig Waldinger vom Landeskriminalamt München. „Wenn ein Kind nicht wie geplant nach Hause kommt, ist eine entsprechende Meldung bei der Polizei immer gerechtfertigt. Es gibt da keine Frist, die abgewartet werden müsste“.

Anders ist die Situation bei Erwachsenen: Volljährige können sich ja dort aufhalten, wo sie wollen. Sie müssen niemanden vom Aufenthaltsort in Kenntnis setzen und sich auch nicht rechtfertigen. Daher muss bei einem Erwachsenen ein weiterer Grund hinzukommen. Das können Hinweise auf eine Straftat sein, ein Abschiedsbrief oder der Umstand, dass die betreffende Person geistig verwirrt ist und sich nicht zu helfen weiß oder dringend Medikamente benötigt.

Was geschieht, wenn nach einer Person gesucht wird?

Mit der Suche ist eine Polizeidienststelle befasst. Diese entscheidet aufgrund der Faktenlage, was im Einzelfall zu tun ist. Unter Umständen wird ein Bild zusammen mit dem Namen der Person veröffentlicht und kann dann auch in den Medien publiziert werden. Dies geschieht in Absprache mit den Angehörigen, die Meldung erstattet haben oder den Institutionen, die sich um die betreffende Person kümmern und die Verantwortung tragen. Beispielsweise also die Heimleitung, wenn ein Kind in einem Heim lebt.

Wann kommt es zu Großeinsätzen?

Bevor ein Polizeihubschrauber (der auch nicht bei jeder Witterung fliegen kann) zum Einsatz kommt oder eine bestimmte Gegend systematisch abgesucht wird, müssen schon entsprechende Anhaltspunkte gegeben sein. Es gibt es keine allgemeinen Aussagen, wann welche Suchmaßnahmen ausgelöst werden.

Sobald die Person wieder aufgetaucht ist oder gefunden wurde, dürfen im allgemeinen Bild oder Name nicht mehr verwendet werden. Es hat dann wieder das Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person Vorrang.

Ludwig Waldinger hat noch ein paar überraschende Zahlen parat: Bei weniger als 0,1 % der Vermisstenmeldungen stellt sich hinterher ein Verbrechen als Ursache für das Verschwinden heraus. Und: Nach drei Tagen sind 85 % der als vermisst gemeldeten Personen gefunden. Hierzu zählen allerdings leider auch die Fälle, in denen die Betreffenden tot aufgefunden wurden, weil sich das Leben genommen haben.

Und wie lange wird gesucht?

Die Suche kann 30 Jahre dauern, stellt Ludwig Waldinger abschließend fest.